Die Geschichte des Energieausweises

1976:   Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
             (Energieeinsparungsgesetz - EnEG).
1977:    Wärmeschutzverordnung (WSVO).
1984:   1. Novellierung der WSVO.
1995:   2. Novellierung der WSVO.
2002:   Energieeinsparverordnung (EnEV), novelliert 2004.
2002:   EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
             umzusetzen in nationales Recht bis 2006.
2007:   Novellierung der EnEV. Danach müssen Eigentümer bei Neuvermietung
             oder Veräußerung dem Interessenten ab 2008 einen Energieausweis für
             ihr Gebäude vorlegen.



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